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   RG, 24.09.1883 - 2203/83   

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RG, 24.09.1883 - 2203/83 (https://dejure.org/1883,383)
RG, Entscheidung vom 24.09.1883 - 2203/83 (https://dejure.org/1883,383)
RG, Entscheidung vom 24. September 1883 - 2203/83 (https://dejure.org/1883,383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist §. 257 Abs. 3 St.P.O. eine Rechtsnorm, deren Verletzung zur Aufhebung des Urteiles führen kann?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 9, 69
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Es genügt auch, daß sie die Nichterteilung des letzten Wortes an den anwesenden gesetzlichen Vertreter der Angeklagten dargelegt haben; die Ausführungen und die Anträge, die er vorgebracht hätte, wenn ihm das letzte Wort erteilt worden wäre, brauchen die Revisionen nach § 344 Abs. 2 StPO nicht anzugeben (RGSt 9, 69; RG JW 1933, 1591 Nr. 12; vgl. auch BGHSt 10, 202, 207).

    Der Verstoß gegen § 258 Abs. 2, 3 StPO begründet die Revision nicht unbedingt, sondern nur dann, wenn und soweit das Urteil auf dem Fehler beruht (RGSt 9, 69; 58, 253; BGHSt 3, 368, 370; BGH Urteil vom 17. November 1964 - 1 StR 412/64 -).

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Dass die Unterlassung der Worterteilung ein Revisionsgrund im Sinne des § 337 StPO sein kann, ist aber unbestritten (u.a. RGSt 9, 69; RGJW 1916, 1347 und JW 1933, 1591).
  • BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61

    Einziehung der Schrift "Vernichtung der Freimaurerei durch Enthüllung ihrer

    Es soll sichergestellt werden, dass der Angeklagte noch Ausführungen machen kann, zu denen er erst dadurch veranlasst wird, dass er etwa meint, der Verteidiger habe die Verteidigung nicht in der vom Angeklagten gewünschten Richtung geführt, oder auf die er erst durch die Vorträge des Staatsanwalts oder des Verteidiger aufmerksam gemacht worden ist (RGSt 9, 69).
  • BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65

    Verfahrensfehler durch Vereidigung von Zeugen - Anspruch des Angeklagten auf das

    Gerade angesichts des Umstände, daß die Erörterung der Tatfrage vom Gesetz auf einen Rechtszug beschränkt ist, muß streng darauf geachtet werden, daß dem Angeklagten keine vom Gesetz gewährleistete Möglichkeit der Verteidigung und der Ergänzung seines sachlichen Vorbringens entzogen wird (vgl. hierzu und zur Frage des Beruhens überhaupt RGSt 9, 69).
  • BGH, 26.07.1966 - 1 StR 249/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betrugs in Tateinheit

    Die Grundsatze seines Urteils vom 1. Oktober 1953 - 4 StR 120/53 - hat der 4. Strafsenat durch seine oben erwähnte neuere Entscheidung BGHSt 20, 273 stillschweigend aufgegebene - Das Revisionsgericht kann bei der ihm obliegenden Zurückhaltung (RGSt 65, 304, 308) nicht beurteilen, ob ein erneutes Vorbringen des Angeklagten Erfolg gehabt hätte (RGSt 9, 69, 70; BGHSt 20, 276).
  • BGH, 21.05.1963 - 1 StR 131/63

    Fehlender gerichtlicher Hinweis in der Hauptverhandlung auf die Möglichkeit der

    Das Beruhen (§ 337 Abs. 1 StPO) läßt sich in Fällen dieser Art nur höchst selten sicher verneinen (RGSt 9, 69, 70 ).
  • BGH, 21.12.1966 - 4 StR 404/66

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Denn es läßt sich nicht ausschließen, daß der Angeklagte durch neue tatsächliche Ausführungen und Beweisanträge die Lage zu seinen Gunsten verändert hätte (vgl. RGSt 9, 69, 70; BGHSt 20, 273, 276 [BGH 01.10.1965 - 4 StR 351/65]; BGH Urt. v. 26. Juli 1966 - 1 StR 249/66 - a.a.O.).
  • BGH, 28.04.1964 - 1 StR 74/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges im Rückfall in Tateinheit

    Bei der für das Revisionsgericht gebotenen Zurückhaltung (KGSt 65, 304, 307/308; BGHSt 18, 288 = NJW 1963, 1115 Nr. 14) kann der Senat von hier aus nicht sicher beurteilen, ob sich der Angeklagte bei einem entsprechenden ausdrücklichen Hinweis durch das Gericht nicht etwa doch erfolgreich gegen die Anordnung des Berufsverbots verteidigt oder wenigstens eine kürzere Dauer dieses Verbots erreicht hätte (vgl. BGHSt 18, 288 = NJW 1963, 1115 Nr. 14; BGH Urt. vom 1. Februar 1963 - 5 StR 534/62 und vom 21. Mai 1963 - 1 StR 131/63, insoweit in NJW 1964, 459 Nr. 12 nicht vollständig abgedruckt; ferner: RGSt 9, 69, 70 ).
  • BGH, 04.11.1954 - 4 StR 485/54

    Rechtsmittel

    Doch lässt sich diese Möglichkeit nicht mit Sicherheit ausschliessen (vgl auch RGSt 9, 69, 70).
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